Poeler Appartement Service GmbH - AGB/ Mietbedingungen

  1. Wir schließen diesen Mietvertrag in eigenem Namen auf Rechnung des jeweiligen Appartement-Eigentümers. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten haftet PAS und nicht der Appartement-Eigentümer.
  2. Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Buchung aus Gründen nicht wahrnehmen, die von PAS oder dem Eigentümer nicht zu vertreten sind, ist statt des Mietpreises ein angemessener Ersatz zu leisten. Dabei sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung zu berücksichtigen. Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt: bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 20%, ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 50%, ab dem 35. Tag vor Reiseantritt 80%, ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass im Zusammenhang mit der Stornierung keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen. Bei Nichtanreise oder Stornierung durch den Mieter ist zusätzlich eine Pauschale zur Abgeltung des entstandenen Mehraufwandes in Höhe von EUR 89,-- zu zahlen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass ein entsprechender Aufwand überhaupt nicht oder
    nur wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.
  3. Die Schlüssel für den Mietgegenstand erhalten Sie im PAS-Büro; außerhalb der Bürozeiten nach Absprache mit PAS. Der Mietgegenstand kann ab 16.00 Uhr bezogen werden. Sämtliche Schlüssel sind zum Ende der Mietzeit an PAS zurückzugeben. Werden nicht alle Schlüssel zurückgegeben, drohen Ihnen erhebliche Schadensersatzansprüche, etwa wegen des erforderlichen Einbaus neuer Türschlösser.
  4. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Bettwäsche und Handtücher nicht gestellt. Eine nachträgliche Bestellung gegen das aktuell gültige Entgelt ist gern möglich. Die ausgewiesene Endreinigung und Buchungs-/ Vertragsgebühr sind obligatorisch und keine Wahlleistung. Pro Telefon und Faxeinheit werden EUR 0,20 berechnet.
  5. Bitte zeigen Sie uns etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel des Mietgegenstandes und des Inventars, einschließlich des Reinigungszustandes, unverzüglich an, damit wir Abhilfe schaffen können. Anderenfalls gehen wir davon aus, dass Sie den Mietgegenstand zu Ihrer vollen Zufriedenheit vorgefunden haben.
  6. Die Aufnahme zusätzlicher Personen ist nur bis zur Anzahl der auf der Vorderseite genannten Schlafgelegenheiten im Mietgegenstand zulässig. Jede weitere Person ist PAS unverzüglich anzuzeigen und mit einem zusätzlichen Mietzins von EUR 25,-- je angefangenem Tag zu vergüten. Im Übrigen darf der Mietgegenstand nicht an Dritte vermietet oder sonst entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte überlassen werden.
  7. Es dürfen keine Haustiere in den Mietgegenstand aufgenommen werden, es sei denn, dies ist in der Domizilbeschreibung ausdrücklich erlaubt (dann nur gegen Gebühr: EUR 5,-- pro Tag u. Tier). Wir bitten Sie dringend, sich an diese Vorgabe zu halten, da der Mietgegenstand zum Teil an Allergiker vermietet wird, denen wir ausdrücklich zugesichert haben, dass sich in dem Mietgegenstand keine Haustiere aufgehalten haben. Im Falle der Zuwiderhandlung drohen PAS und Ihnen erhebliche
    Schadensersatzansprüche.
  8. Die in dem Mietgegenstand ausgelegte Haus- und Badeordnung ist Bestandteil dieses Mietvertrages. Bitte beachten Sie die entsprechenden Verhaltensregelungen, damit Sie und unsere übrigen Feriengäste einen erholsamen Urlaub verleben können.
  9. Die Schlüssel für den Mietgegenstand sind am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr im PAS-Büro abzugeben. Diesen Termin wollen Sie bitte unbedingt einhalten, da ggf. noch am selben Tage neue Feriengäste den Mietgegenstand beziehen werden und wir zuvor eine gründliche Reinigung des Mietgegenstandes durchführen müssen. Für den Fall einer verspäteten Schlüsselübergabe müssen wir uns die Geltendmachung einer zusätzlichen Tagesmiete und etwaige Schadensersatzansprüche
    wegen der verspäteten Überlassung des Mietgegenstandes an die nachfolgenden Feriengäste vorbehalten.
  10. Der Mietgegenstand ist von Ihnen in folgendem Zustand zu hinterlassen: besenrein; Mülleimer entleert; Geschirr abgewaschen; sämtliche Fenster und Türen verschlossen. Soweit diese Vorgaben nicht eingehalten werden, müssen wir uns die Geltendmachung zusätzlicher Reinigun gskosten vorbehalten. Für Beschädigungen des Mietgegenstandes oder des Inventars, die PAS nicht bei Beginn der Mietzeit angezeigt wurden, haftet der Mieter.
  11. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen aus Beweisgründen schriftlich vereinbart werden.
  12. Sollten einzelne Regelungen in diesen Mietvertragsbedingungen oder sonstige Regelungen des Mietvertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung sollen die gesetzlichen Vorschriften treten. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach
    Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz von PAS.